Wegen der
geringer werdenden Zahl an jungen
Menschen und der höheren
Lebenserwartung werden in der Zukunft
relativ weniger Menschen „arbeiten“.
Dennoch wird das Bruttosozialprodukt
nicht schrumpfen, weil Hilfsmittel,
insbesondere Roboter und EDV, in
zunehmendem Maße die Aufgaben
übernehmen werden.
Es ist also
für alle genug das, es ist nur eine
Frage der Organisation, wie das allen
zugute kommt.
Erster
Vorschlag zur Rentensicherung:
Der Wert des
Volksvermögens wird komplett an die
die jetzigen Rentner übertragen und
nach noch zu bestimmenden Kriterien
zugerechnet. Im jährlichen
Rentenbescheid wird die Anteilshöhe
mitgeteilt und mit einer Art Wertbon
bescheinigt. Aus dem Wertbon wird Jahr
für Jahr ein Teil an die
Rentenkasse der noch berufstätigen
jungen Leute übertragen, die nach
und nach das Volksvermögen in
Besitz nehmen. Sie finanzieren wie
bisher über ihre Abgaben die Renten
und erhalten ihrerseits Sicherheit
fürs Alter.
Um Steuerzuschüsse
für die Renten zu verringern,
werden nicht nur die Renditen des
Volkseigentums genutzt, die schon
vorhanden sind, sondern das
Volkseigentum wird rentabel gemacht. Das
heißt, auch bisher nicht
einbezogene Beträge werden in die
Einnahmen einbezogen. Das ist im
Einzelnen zu erarbeiten.
Hier sei das Wasser
genannt, das nach den Plänen
einiger Politiker ohnehin demnächst
extra besteuert werden, soll oder die
Autobahngebühr.
Es wird heißen: Das
sind schon wieder neue Belastungen, mit
denen der Staat sich bereichert! Nein,
die bisherigen Steuerzuschüsse zur
Rente müssen abgebaut werden, um
Geld für unserer wichtigstes
Zukunftsprojekt frei zu bekommen,
nämlich die Bildung und Forschung.
Wenn ich eine solche
zusätzliche Sicherung einfordere,
beziehe ich mich auf das Grundgesetz:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich (Artikel 3) und haben gleiche
Rechte und Pflichten“ (Artikel 33).
Diese Gleichstellung in Bezug auf eine
Kapitaldeckung ist überfällig.
Denn die geleisteten Beiträge
beider Gruppierungen, mit und ohne
Kapitaldeckung, sind die gleichen,
bieten aber ungleiche Absicherungen.
Noch
einmal die Fakten: Das
bisherige System wird mit Sicherheit in
Zukunft immer mehr Rentnern nicht mehr
gerecht. Wenn jetzt ein junger
Politikerkreis fordert, Kinderlose
sollten mehr belastet werden, so ist das
zur Beseitigung einer schon lange
bestehenden finanziellen Benachteiligung
von Familien mit Kindern längst
überfällig. Das Rentnerpaar
mit Kindern würde zufrieden sein,
denn ein Partner hat ihre Kinder
großgezogen und konnte somit nicht
mit verdienen. Das Paar muss von nur
einer Rente leben, während die
Doppelverdiener in der Nachbarschaft,
die keine Kinder hatten, sich über
zwei Renten freuen können und damit
im Alter genau wie im Berufsleben mehr
Geld zur Verfügung haben.
Wenn wir allerdings weiter
solche Geburtenraten hätten wie in
den 60ern, wäre das eine
Katastrophe. Jugendarbeitslosigkeit
wäre zwangsläufig. So aber
haben die jungen Leute bald keine
Probleme mehr, Arbeitsplätze zu
finden. Viele Kinder sind somit keine
unbedingte Option für die Zukunft.
Zusammengefasst: An die
Stelle der Sicherheiten (Immobilien) der
Standesversorgungen soll das
Staatseigentum für diejenigen
Rentner treten, die keine
kapitalgedeckte Absicherung haben. Ihnen
wird formal das Volkseigentum
übertragen. Zwar nur formal und
ohne eigenes Zugriffsrecht. Aber es
steht als Sicherheit für die Renten
zur Verfügung. Die Erträge aus
dem Staatseigentum fließen ganz
real den Rentnern zu.
Denjenigen, die bereits
Anspruch auf eine kapitalgedeckte Rente
haben, wird ein Umsteigen auf die neue
Rentenform angeboten. Wer nie eingezahlt
hat, bleibt, wie jetzt auch, auf
Transferleistungen angewiesen.
Praktische
Durchführung
Wir unterstellen
beispielhaft, die Autobahnen sind der
Rentenanstalt als Volksvermögen
deklariert worden und gehören nun,
natürlich nur virtuell, den
Rentnern in Form von Gutscheinen (Bons).
Nach und nach geht der virtuelle Besitz
der Autobahnen von den Rentnern auf die
Erwerbstätigen über. Werden
diese selbst Rentner, haben sie je nach
der Höhe ihrer Einzahlung einen
Besitzanteil am Volksvermögen. Auch
sie geben als Rentner nach und nach ihre
Anteile an die nächste Generation
weiter.
Die Erhebung einer Maut
auch für Personenwagen wird zwar
immer wieder dementiert. Nach unseren
Erfahrungen aus der Vergangenheit ist
sie allerdings vermutlich bereits
vorbereitet. Es ist nur eine Frage der
Zeit, bis sie eingeführt wird. Sie
soll aber nicht der Finanzierung
irgendwelcher Staatsausgaben dienen,
sondern der Sicherung der Renten.
Unabhängig von der
Überschreibung von
Autobahnanteilen, der lediglich der
Kapitaldeckung dient, würde dann
jeder Erwerbstätige und jeder
andere, auch der Rentner, der die
Autobahn benutzt, eine einheitliche oder
gestaffelte Mautgebühr bezahlen.
Der Name „Mautgebühr“
sollte nicht mehr benutzt werden, weil
er sich nur auf die Autobahn und nicht
auf die übrigen Einnahmen aus dem
Volkseigentum bezieht. Ich würde
den Namen „Altersicherungsgebühr“
vorschlagen, kurz ASG.
Die ASG wird zur
zusätzlichen Abgabe. Sie wird von
allen, auch den Rentnern, erbracht. Die
Erträge werden den Rentnern
gutgeschrieben und stehen für die
Rentenzahlungen zur Verfügung. Die
regulären Renteneinzahlungen, die
Sonderabgabe Rentner (SAR, zweiter
Vorschlag unten) und die ASG werden bei
der Deutschen Rentenversicherung
zusammengeführt und verwaltet.
Um es
noch einmal zu verdeutlichen: Die
Erwerbstätigen erwerben Anteile an
einem Wert, in diesem Falle der
Autobahn, von den Rentnern, um sie
später, bei eigenem Rentenbezug,
wiederum an die nächste Generation
abzugeben, quasi zu verkaufen.
Auch anderes
Volksvermögen wirft Renditen ab,
wie z.B. die Bahn, die ihre Gewinne
hoffentlich nicht an anonyme Leute nach
einer Privatisierung verteilt, sondern
an die Rentner. Das gleiche gilt
für Gewinne aus anderen gemeinsamen
Vermögen, z.B. an VW oder der Nord
LB.
Bei der Privatisierung
wird vergessen, dass die
ursprünglich akzeptable Idee war,
unrentables Staatseigentum an Private
zu geben. Nicht an anonyme
Investmentgruppen oder gar an andere
Staaten, die bestimmt nur den eigenen
Vorteil im Auge haben. Darum muss
jegliche Privatisierung, die nicht dem
Gemeinwohl dient, gestoppt werden.
Eine
verpasste Chance zur Rentensicherung
Eines steht fest: Auf
immer weniger Erwerbstätige kommen
immer mehr Rentner. Gleichzeitig werden
Arbeitsplätze durch Maschinen
ersetzt. Wo früher ein Mensch
arbeitete und Steuern und Sozialabgaben
zahlte, steht heute eine Maschine im
weitesten Sinne. Sie zahlt keine Steuern
und keine Sozialabgaben und ist ungleich
billiger, als es Menschenkraft sein
kann. Dadurch wird preiswerter
produziert. Die
Milchmädchenrechnung besteht darin,
dass das Produkt preiswerter ist, die
Summe gesparten Geldes aber an anderer
Stelle in Form von Unterstützung
Arbeitsloser, Rentner und
Frührentner oder Umschüler
etc. gezahlt wird.
Helmut Rhode, Minister
unter Heldmut Schmidt, machte 1978 den
Vorschlag einer Maschinensteuer. Weil
immer mehr Arbeitsplätze durch
Maschinen ersetzt würden, sollten
die Steuern und Sozialabgaben, die zuvor
die Entlassenen abgeführt hatten,
von den Maschinen bezahlt werden. Er
wollte damit die Sozialversicherung
stärken. Helmut Schmidt sagte dazu:
Lasst doch den Quatsch. Er hatte damals
wahrscheinlich Recht. Man hatte keine
Nachwuchssorgen.
Heute aber steht die
soziale Fürsorge mit dem
Rücken zur Wand. Deswegen
könnte die Idee von Helmut Rhode
wieder aufgegriffen werden. Die Gewinne
der Rationalisierung, soweit sie durch
Maschinen erfolgt, fielen zwar an die
Sozialkassen, aber der Vorteil wäre
immens, weil diese nicht mehr
defizitär wären. Mit einer von
der Maschinensteuer finanzierten
Sonderabgabe Rente (SAR) könnten
die Renten abgesichert werden. Es
käme letztlich allen zugute. Auch
den Lohnempfängern, obwohl sie
wenigstens auf einen Teil ihrer
Lohnerhöhungen verzichten
müssten. Denn auch sie werden eines
Tages als Rentner von der SAR
profitieren.
Die SAR schlägt sich
natürlich auch in den Warenpreisen
nieder. Das tun die Lohnerhöhungen
auch. Die höheren Kosten
können diejenigen gut verkraften,
die in der Produktion arbeiten und die,
welche einen sicheren Arbeitsplatz
haben. Also jene, die ihre Forderungen
nach Lohn- und Gehaltserhöhungen
durchsetzen können. Das sei ihnen
gegönnt, aber ganz richtig ist das
nicht. Denn die, die keine oder eine
geringere Erhöhung erhalten,
müssen Einbussen hinnehmen. Die SAR
dagegen wird von allen ohne Ausnahme
bezahlt und trägt so zur
Gerechtigkeit bei.
Nur der Export darf durch
die SAR (Maschinensteuer) nicht
geschwächt werden. Das ist heute im
Zeitalter der EDV erreichbar.
Schwierigkeiten durch die EU müssen
nicht auftreten, wenn das Modell auch in
den anderen Ländern eingeführt
wird.
Leider wird die
Realisierung dieses zweiten
Vorschlages selbst bei gutem
Willen kaum durchführbar sein. Denn
die Unstellung auf Maschinen aller Art
ist weitgehend abgeschlossen. Zu Rhodes
Zeiten hatte sie gute Erfolgsaussichten,
wenn man den Export hätte sichern
können.
Heute bleibt nur ein
relativ kleiner Gewinn, wenn neue
Roboter beitragszahlende Menschen
ersetzen. Einen Versuch könnte es
wert sein.