><(((°>       ><(((°>       ><(((°>       ><(((°>       ><(((°>       ><(((°>       ><(((°>       ><(((°>       ><(((°>        ><(((°>       ><(((°>       ><(((°>


...zurück zum Inhaltsverzeichnis

Wegen der geringer werdenden Zahl an jungen Menschen und der höheren Lebenserwartung werden in der Zukunft relativ weniger Menschen „arbeiten“. Dennoch wird das Bruttosozialprodukt nicht schrumpfen, weil Hilfsmittel, insbesondere Roboter und EDV, in zunehmendem Maße die Aufgaben übernehmen werden.
Es ist also für alle genug das, es ist nur eine Frage der Organisation, wie das allen zugute kommt.
Erster Vorschlag zur Rentensicherung:
Der Wert des Volksvermögens wird komplett an die die jetzigen Rentner übertragen und nach noch zu bestimmenden Kriterien zugerechnet. Im jährlichen Rentenbescheid wird die Anteilshöhe mitgeteilt und mit einer Art Wertbon bescheinigt. Aus dem Wertbon wird Jahr für Jahr ein Teil an die Rentenkasse der noch berufstätigen jungen Leute übertragen, die nach und nach das Volksvermögen in Besitz nehmen. Sie finanzieren wie bisher über ihre Abgaben die Renten und erhalten ihrerseits Sicherheit fürs Alter.
Um Steuerzuschüsse für die Renten zu verringern, werden nicht nur die Renditen des Volkseigentums genutzt, die schon vorhanden sind, sondern das Volkseigentum wird rentabel gemacht. Das heißt, auch bisher nicht einbezogene Beträge werden in die Einnahmen einbezogen. Das ist im Einzelnen zu erarbeiten.
Hier sei das Wasser genannt, das nach den Plänen einiger Politiker ohnehin demnächst extra besteuert werden, soll oder die Autobahngebühr.
Es wird heißen: Das sind schon wieder neue Belastungen, mit denen der Staat sich bereichert! Nein, die bisherigen Steuerzuschüsse zur Rente müssen abgebaut werden, um Geld für unserer wichtigstes Zukunftsprojekt frei zu bekommen, nämlich die Bildung und Forschung.
Wenn ich eine solche zusätzliche Sicherung einfordere, beziehe ich mich auf das Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3) und haben gleiche Rechte und Pflichten“ (Artikel 33). Diese Gleichstellung in Bezug auf eine Kapitaldeckung ist überfällig. Denn die geleisteten Beiträge beider Gruppierungen, mit und ohne Kapitaldeckung, sind die gleichen, bieten aber ungleiche Absicherungen.
Noch einmal die Fakten: Das bisherige System wird mit Sicherheit in Zukunft immer mehr Rentnern nicht mehr gerecht. Wenn jetzt ein junger Politikerkreis fordert, Kinderlose sollten mehr belastet werden, so ist das zur Beseitigung einer schon lange bestehenden finanziellen Benachteiligung von Familien mit Kindern längst überfällig. Das Rentnerpaar mit Kindern würde zufrieden sein, denn ein Partner hat ihre Kinder großgezogen und konnte somit nicht mit verdienen. Das Paar muss von nur einer Rente leben, während die Doppelverdiener in der Nachbarschaft, die keine Kinder hatten, sich über zwei Renten freuen können und damit im Alter genau wie im Berufsleben mehr Geld zur Verfügung haben.
Wenn wir allerdings weiter solche Geburtenraten hätten wie in den 60ern, wäre das eine Katastrophe. Jugendarbeitslosigkeit wäre zwangsläufig. So aber haben die jungen Leute bald keine Probleme mehr, Arbeitsplätze zu finden. Viele Kinder sind somit keine unbedingte Option für die Zukunft.
Zusammengefasst: An die Stelle der Sicherheiten (Immobilien) der Standesversorgungen soll das Staatseigentum für diejenigen Rentner treten, die keine kapitalgedeckte Absicherung haben. Ihnen wird formal das Volkseigentum übertragen. Zwar nur formal und ohne eigenes Zugriffsrecht. Aber es steht als Sicherheit für die Renten zur Verfügung. Die Erträge aus dem Staatseigentum fließen ganz real den Rentnern zu.
Denjenigen, die bereits Anspruch auf eine kapitalgedeckte Rente haben, wird ein Umsteigen auf die neue Rentenform angeboten. Wer nie eingezahlt hat, bleibt, wie jetzt auch, auf Transferleistungen angewiesen.
Praktische Durchführung
Wir unterstellen beispielhaft, die Autobahnen sind der Rentenanstalt als Volksvermögen deklariert worden und gehören nun, natürlich nur virtuell, den Rentnern in Form von Gutscheinen (Bons). Nach und nach geht der virtuelle Besitz der Autobahnen von den Rentnern auf die Erwerbstätigen über. Werden diese selbst Rentner, haben sie je nach der Höhe ihrer Einzahlung einen Besitzanteil am Volksvermögen. Auch sie geben als Rentner nach und nach ihre Anteile an die nächste Generation weiter.
Die Erhebung einer Maut auch für Personenwagen wird zwar immer wieder dementiert. Nach unseren Erfahrungen aus der Vergangenheit ist sie allerdings vermutlich bereits vorbereitet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie eingeführt wird. Sie soll aber nicht der Finanzierung irgendwelcher Staatsausgaben dienen, sondern der Sicherung der Renten.
Unabhängig von der Überschreibung von Autobahnanteilen, der lediglich der Kapitaldeckung dient, würde dann jeder Erwerbstätige und jeder andere, auch der Rentner, der die Autobahn benutzt, eine einheitliche oder gestaffelte Mautgebühr bezahlen.
Der Name „Mautgebühr“ sollte nicht mehr benutzt werden, weil er sich nur auf die Autobahn und nicht auf die übrigen Einnahmen aus dem Volkseigentum bezieht. Ich würde den Namen „Altersicherungsgebühr“ vorschlagen, kurz ASG.
Die ASG wird zur zusätzlichen Abgabe. Sie wird von allen, auch den Rentnern, erbracht. Die Erträge werden den Rentnern gutgeschrieben und stehen für die Rentenzahlungen zur Verfügung. Die regulären Renteneinzahlungen, die Sonderabgabe Rentner (SAR, zweiter Vorschlag unten) und die ASG werden bei der Deutschen Rentenversicherung zusammengeführt und verwaltet.
Um es noch einmal zu verdeutlichen: Die Erwerbstätigen erwerben Anteile an einem Wert, in diesem Falle der Autobahn, von den Rentnern, um sie später, bei eigenem Rentenbezug, wiederum an die nächste Generation abzugeben, quasi zu verkaufen.
Auch anderes Volksvermögen wirft Renditen ab, wie z.B. die Bahn, die ihre Gewinne hoffentlich nicht an anonyme Leute nach einer Privatisierung verteilt, sondern an die Rentner. Das gleiche gilt für Gewinne aus anderen gemeinsamen Vermögen, z.B. an VW oder der Nord LB.
Bei der Privatisierung wird vergessen, dass die ursprünglich akzeptable Idee war, unrentables Staatseigentum an Private zu geben. Nicht an anonyme Investmentgruppen oder gar an andere Staaten, die bestimmt nur den eigenen Vorteil im Auge haben. Darum muss jegliche Privatisierung, die nicht dem Gemeinwohl dient, gestoppt werden.
 
Eine verpasste Chance zur Rentensicherung
Eines steht fest: Auf immer weniger Erwerbstätige kommen immer mehr Rentner. Gleichzeitig werden Arbeitsplätze durch Maschinen ersetzt. Wo früher ein Mensch arbeitete und Steuern und Sozialabgaben zahlte, steht heute eine Maschine im weitesten Sinne. Sie zahlt keine Steuern und keine Sozialabgaben und ist ungleich billiger, als es Menschenkraft sein kann. Dadurch wird preiswerter produziert. Die Milchmädchenrechnung besteht darin, dass das Produkt preiswerter ist, die Summe gesparten Geldes aber an anderer Stelle in Form von Unterstützung Arbeitsloser, Rentner und Frührentner oder Umschüler etc. gezahlt wird.
Helmut Rhode, Minister unter Heldmut Schmidt, machte 1978 den Vorschlag einer Maschinensteuer. Weil immer mehr Arbeitsplätze durch Maschinen ersetzt würden, sollten die Steuern und Sozialabgaben, die zuvor die Entlassenen abgeführt hatten, von den Maschinen bezahlt werden. Er wollte damit die Sozialversicherung stärken. Helmut Schmidt sagte dazu: Lasst doch den Quatsch. Er hatte damals wahrscheinlich Recht. Man hatte keine Nachwuchssorgen.
Heute aber steht die soziale Fürsorge mit dem Rücken zur Wand. Deswegen könnte die Idee von Helmut Rhode wieder aufgegriffen werden. Die Gewinne der Rationalisierung, soweit sie durch Maschinen erfolgt, fielen zwar an die Sozialkassen, aber der Vorteil wäre immens, weil diese nicht mehr defizitär wären. Mit einer von der Maschinensteuer finanzierten Sonderabgabe Rente (SAR) könnten die Renten abgesichert werden. Es käme letztlich allen zugute. Auch den Lohnempfängern, obwohl sie wenigstens auf einen Teil ihrer Lohnerhöhungen verzichten müssten. Denn auch sie werden eines Tages als Rentner von der SAR profitieren.
Die SAR schlägt sich natürlich auch in den Warenpreisen nieder. Das tun die Lohnerhöhungen auch. Die höheren Kosten können diejenigen gut verkraften, die in der Produktion arbeiten und die, welche einen sicheren Arbeitsplatz haben. Also jene, die ihre Forderungen nach Lohn- und Gehaltserhöhungen durchsetzen können. Das sei ihnen gegönnt, aber ganz richtig ist das nicht. Denn die, die keine oder eine geringere Erhöhung erhalten, müssen Einbussen hinnehmen. Die SAR dagegen wird von allen ohne Ausnahme bezahlt und trägt so zur Gerechtigkeit bei.
Nur der Export darf durch die SAR (Maschinensteuer) nicht geschwächt werden. Das ist heute im Zeitalter der EDV erreichbar. Schwierigkeiten durch die EU müssen nicht auftreten, wenn das Modell auch in den anderen Ländern eingeführt wird.
Leider wird die Realisierung dieses zweiten  Vorschlages selbst bei gutem Willen kaum durchführbar sein. Denn die Unstellung auf Maschinen aller Art ist weitgehend abgeschlossen. Zu Rhodes Zeiten hatte sie gute Erfolgsaussichten, wenn man den Export hätte sichern können.
Heute bleibt nur ein relativ kleiner Gewinn, wenn neue Roboter beitragszahlende Menschen ersetzen. Einen Versuch könnte es wert sein.

                                                                     


...zurück zum Inhaltsverzeichnis