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Herzlich willkommen auf der Homepage von Dr. med Lutz Osterwald!

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Renten

A. Rentenanpassungen   

B.  Sonderabgabe Rentner (SAR)    

C.  Kapitalgedeckte Rente und Erträge   

D.  Handhabung von Rentenerhöhungen




A. Rentenanpassungen  


Schon eine um zwei Prozentpunkte geringere Rentenanpassung als die Inflationsrate führt dazu, dass sich der Wert einer Rente nach einem 40jährigen Arbeitsleben halbiert. Ist die Inflationsrate zum Beispiel 3,1 % und die Rentenanpassung 1,1 %, so ist eine Rente von 1000 Euro nach 40 Jahren nur noch 500 Euro wert, also nur noch 50 Prozent. Der junge Mensch verliert also mehr als der alte, weil dieser in den ihm verbleibenden Jahren kaum 20% einbüßt. Der junge Mitbürger sollte sich im eigenen Interesse für ausreichende Rentenanpassungen einsetzen.

Berechnungen
Es soll im Folgenden  gezeigt werden, dass Anpassungen der Sozialrenten an
durchschnittliche Lohnerhöhungen sozialversicherungspflichtiger Bürger (im Beispiel 2% pro Jahr)
möglich sind.

30 Mio. abhängig Erwerbstätige haben ein Bruttoeinkommen von     1000 Mrd.

eine 2%ige Lohnerhöhung erhöht diese Einkommen um brutto     20 Mrd.

20% von 20 Mrd.  für eine Rentenerhöhung von 2 % (beide Anteile)     4 Mrd.

4 Mrd. Euro stehen somit aus einer durchschnittlich 2%igen Lohnerhöhung für Rentenerhöhungen zur Verfügung.

20 Mio. Rentner haben zusammen ein Einkommen von     252 Mrd.
(vor der Lohnerhöhung werden davon ca. 200 Mrd. von den
abhängig Erwerbstätigen aufgebracht, den Rest schießt der
Staat zu).

für 2% Steigerung werden benötigt                             5,04 Mrd.

zur Verfügung stehen aus den Lohnerhöhungen             4 Mrd.

Zusätzlich nötig (von 4,0 Mrd. auf 5,04 Mrd.)                  1,04 Mrd.

Steuern aus  Lohnerhöhungen geschätzt mindestens       2 Mrd.                   
                                                     
Sollen die für eine Rentenerhöhung benötigten 1,04 Mrd. nicht vom Staat aufgebracht werden, was wegen der Mehreinnahmen möglich wäre, könnte eine Sonderabgabe Rentner zusammen mit der MWSt. erhoben werden. Ich errechne 0.104 Prozent Aufschlag auf den Verkaufspreis der mehrwertsteuerpflichtigen Waren.

2% Rentenerhöhungen bei durchschnittlichen Lohnerhöhungen von 2%  sollten unter den derzeitigen Prämissen möglich sein. Die von mir angestellten Überlegungen einer Sonderabgabe Rentner (SAR) oder einer „kapitalgedeckten Rente für alle“ werden mehr und mehr nötig werden, je ungünstiger das Verhältnis Arbeitnehmer / Rentner wird.
Die zur Verfügung stehenden Zahlenangaben sind genähert.

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B. Sonderabgabe Rentner


Ich möchte, dass die Renten mit den allgemeinen Lohn - bzw. Kostenerhöhungen Schritt halten.

Geschehen die Rentenanpassungen nicht, wird der Einkommensverlust für die Neurentner immer größer. Die Probleme werden für die derzeitigen Rentner, die noch im Großen und Ganzen ganz gut dastehen, weniger groß sein als für die Nachkommen.
 
Um fehlende Beträge aufzustocken, möchte ich eine Sonderabgabe Rentner (SAR) vorschlagen. Sie basiert auf eine Idee von Helmut Rhode (ehem. MdB). Er schlug eine „Maschinensteuer“ vor, weil die Maschinen (damals wie heute) beitragzahlende Sozialversicherte ersetzten*. Weil nahezu alle Waren, die der Mehrwertsteuer unterliegen, ganz oder teilweise maschinell hergestellt werden, könnte die Abgabe für alle Umsätze, für die eine  die Mehrwertsteuer erhoben wird, über diese Mehrwertsteuer erhoben werden.

Die (SAR) soll ausschließlich die Möglichkeit schaffen, die Renten an die durchschnittlichen Lohnsteigerungen anzupassen und keinesfalls die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversorgung ersetzen. Sie würde kaum 0,1% betragen (s. Berechnungen).



*Helmut Schmidt sagte, wie ich mich erinnere, dazu „Lasst doch den Quatsch“. Heute kann man Inlandsumsatz und Export, der nicht gefährdet werden darf, trennen. Die Situation hat sich also geändert.

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C Kapitalgedeckte Rente und Erträge


Um den Rentnern nicht nur ein Stück Papier oder eine gesetzliche Regelung, die jederzeit umgestoßen werden kann, an die Hand zu geben, stelle ich mir eine virtuelle und doch reale Absicherung vor, ähnlich derjenigen der standesrechtlichen Ärzteversorgung. Dort stehen die Erträge aus Immobilien für notwendige Rentenzahlungen zur Verfügung. In erster Linie werden die Einzahlungen der Aktiven für die Renten genutzt.

Dagegen werden Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA etc.) ausschließlich über den Generationenvertrag und zum kleineren Teil über Steuern aufgebracht.

Ein großer Teil der  Rentner hat so etwas nicht. Ich fordere eine solche Sicherung ein. Dabei beziehe ich mich auf das Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3) und haben gleiche Rechte und Pflichten (Artikel 33). Diese Gleichstellung in Bezug auf eine Kapitaldeckung will ich erreichen.

Begründung: die geleisteten Beiträge beider Gruppierungen sind die gleichen, bieten aber ungleiche Absicherungen.
An die Stelle der Immobilien in der Ärzteversorgung soll das Staatseigentum für diejenigen Rentner treten, die keine kapitalgedeckte Absicherung haben. Ihnen wird formal das Volkseigentum übertragen. Zwar nur formal und ohne eigenes Zugriffsrecht. Aber es steht als Sicherheit für die Renten zur Verfügung.

Die Renditen bringen alle auf, auch die Rentner.

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D Handhabung von Rentenerhöhungen


Die Höhe einer Rente entspricht in der Regel  bezahlten Beiträgen und damit Leistungen. Das ist, jedenfalls meistens, gerecht. 

Ich wünschte mir eine Möglichkeit, Rentenerhöhungen an die Situation im Alter anzupassen.  Im Alter fallen Leistungen und Beiträge für Renten weg, sind damit für alle gleich.
Rentenerhöhungen sollten deswegen nicht prozentual, sondern in gleichen Summen an alle Rentner erfolgen. Mit anderen Worten:  Weil alle Rentner, im Gegensatz zum Berufsleben, alle das Gleiche für ihre Rentenanhebung tun, sollten  alle die gleiche Summe als Rentenangleichung erhalten. Jeder, ob arm oder reich, kann sich dann z u s ä t z l i c h das Gleiche leisten.

Im Laufe der Jahre wird die Kluft zwischen „großen“ und „kleinen“ Renten etwas geringer. Das ist ein kleiner Beitrag für mehr Gerechtigkeit.

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