Renten
A. Rentenanpassungen
Schon eine um zwei Prozentpunkte geringere Rentenanpassung als die
Inflationsrate führt dazu, dass sich der Wert einer Rente nach
einem 40jährigen Arbeitsleben halbiert. Ist die Inflationsrate zum
Beispiel 3,1 % und die Rentenanpassung 1,1 %, so ist eine Rente von
1000 Euro nach 40 Jahren nur noch 500 Euro wert, also nur noch 50
Prozent. Der junge Mensch verliert also mehr als der alte, weil dieser
in den ihm verbleibenden Jahren kaum 20% einbüßt. Der junge
Mitbürger sollte sich im eigenen Interesse für ausreichende
Rentenanpassungen einsetzen.
Berechnungen
Es soll im Folgenden gezeigt werden, dass Anpassungen der
Sozialrenten an
durchschnittliche Lohnerhöhungen
sozialversicherungspflichtiger Bürger (im Beispiel 2% pro Jahr)
möglich sind.
30 Mio. abhängig Erwerbstätige haben ein Bruttoeinkommen von
1000 Mrd.
eine 2%ige Lohnerhöhung erhöht diese Einkommen um brutto
20 Mrd.
20% von 20 Mrd. für eine Rentenerhöhung von 2 % (beide
Anteile) 4 Mrd.
4 Mrd. Euro stehen somit aus einer durchschnittlich 2%igen
Lohnerhöhung für Rentenerhöhungen zur Verfügung.
20 Mio. Rentner haben zusammen ein Einkommen von 252
Mrd.
(vor der Lohnerhöhung werden davon ca. 200 Mrd. von den
abhängig Erwerbstätigen aufgebracht, den Rest schießt
der
Staat zu).
für 2% Steigerung werden
benötigt
5,04 Mrd.
zur Verfügung stehen aus den
Lohnerhöhungen
4 Mrd.
Zusätzlich nötig (von 4,0 Mrd. auf 5,04
Mrd.)
1,04 Mrd.
Steuern aus Lohnerhöhungen geschätzt
mindestens 2
Mrd.
Sollen die für eine Rentenerhöhung benötigten 1,04 Mrd.
nicht vom Staat aufgebracht werden, was wegen der Mehreinnahmen
möglich wäre, könnte eine Sonderabgabe Rentner zusammen
mit der MWSt. erhoben werden. Ich errechne 0.104 Prozent Aufschlag auf
den Verkaufspreis der mehrwertsteuerpflichtigen Waren.
2% Rentenerhöhungen bei durchschnittlichen Lohnerhöhungen von
2% sollten unter den derzeitigen Prämissen möglich
sein. Die von mir angestellten Überlegungen einer Sonderabgabe
Rentner (SAR) oder einer „kapitalgedeckten Rente für alle“ werden
mehr und mehr nötig werden, je ungünstiger das
Verhältnis Arbeitnehmer / Rentner wird.
Die zur Verfügung stehenden Zahlenangaben sind genähert.
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B. Sonderabgabe Rentner
Ich möchte, dass die Renten mit den allgemeinen Lohn - bzw.
Kostenerhöhungen Schritt halten.
Geschehen die Rentenanpassungen nicht, wird der Einkommensverlust
für die Neurentner immer größer. Die Probleme werden
für die derzeitigen Rentner, die noch im Großen und Ganzen
ganz gut dastehen, weniger groß sein als für die Nachkommen.
Um fehlende Beträge aufzustocken, möchte ich eine
Sonderabgabe Rentner (SAR) vorschlagen. Sie basiert auf eine Idee von
Helmut Rhode (ehem. MdB). Er schlug eine „Maschinensteuer“ vor, weil
die Maschinen (damals wie heute) beitragzahlende Sozialversicherte
ersetzten*. Weil nahezu alle Waren, die der Mehrwertsteuer unterliegen,
ganz oder teilweise maschinell hergestellt werden, könnte die
Abgabe für alle Umsätze, für die eine die
Mehrwertsteuer erhoben wird, über diese Mehrwertsteuer erhoben
werden.
Die (SAR) soll ausschließlich die Möglichkeit schaffen, die
Renten an die durchschnittlichen Lohnsteigerungen anzupassen und
keinesfalls die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversorgung
ersetzen. Sie würde kaum 0,1% betragen (s.
Berechnungen).
*Helmut Schmidt sagte, wie ich mich erinnere, dazu „Lasst doch den
Quatsch“. Heute kann man Inlandsumsatz und Export, der nicht
gefährdet werden darf, trennen. Die Situation hat sich also
geändert.
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C Kapitalgedeckte Rente und Erträge
Um den Rentnern nicht nur ein Stück Papier oder eine gesetzliche
Regelung, die jederzeit umgestoßen werden kann, an die Hand zu
geben, stelle ich mir eine virtuelle und doch reale Absicherung vor,
ähnlich derjenigen der standesrechtlichen Ärzteversorgung.
Dort stehen die Erträge aus Immobilien für notwendige
Rentenzahlungen zur Verfügung. In erster Linie werden die
Einzahlungen der Aktiven für die Renten genutzt.
Dagegen werden Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung
(früher BfA etc.) ausschließlich über den
Generationenvertrag und zum kleineren Teil über Steuern
aufgebracht.
Ein großer Teil der Rentner hat so etwas nicht. Ich fordere
eine solche Sicherung ein. Dabei beziehe ich mich auf das Grundgesetz:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3) und haben gleiche
Rechte und Pflichten (Artikel 33). Diese Gleichstellung in Bezug auf
eine Kapitaldeckung will ich erreichen.
Begründung: die
geleisteten Beiträge beider Gruppierungen sind die gleichen,
bieten aber ungleiche Absicherungen.
An die Stelle der Immobilien in der Ärzteversorgung soll das
Staatseigentum für diejenigen Rentner treten, die keine
kapitalgedeckte Absicherung haben. Ihnen wird formal das Volkseigentum
übertragen. Zwar nur formal und ohne eigenes Zugriffsrecht. Aber
es steht als Sicherheit für die Renten zur Verfügung.
Die Renditen bringen alle auf, auch die Rentner.
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D Handhabung von Rentenerhöhungen
Die Höhe einer Rente entspricht in der Regel bezahlten
Beiträgen und damit Leistungen. Das ist, jedenfalls meistens,
gerecht.
Ich wünschte mir eine Möglichkeit, Rentenerhöhungen an
die Situation im Alter anzupassen. Im Alter fallen Leistungen und
Beiträge für Renten weg, sind damit für alle gleich.
Rentenerhöhungen sollten deswegen nicht prozentual, sondern in
gleichen Summen an alle Rentner erfolgen. Mit anderen Worten:
Weil alle Rentner, im Gegensatz zum Berufsleben, alle das Gleiche
für ihre Rentenanhebung tun, sollten alle die gleiche Summe
als Rentenangleichung erhalten. Jeder, ob arm oder reich, kann sich
dann z u s ä t z l i c h das Gleiche leisten.
Im Laufe der Jahre wird die Kluft zwischen „großen“ und „kleinen“
Renten etwas geringer. Das ist ein kleiner Beitrag für mehr
Gerechtigkeit.
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